Hygienevorschriften

1. Mund-Nasen-Schutz (Maske)

Das Tragen einer medizinischen oder FFP2 Maske ist beim Betreten des Kursortes und aller dazugehörigen Räume freiwillig

2. Zugänge 

Im Eingangsbereich bzw. Beratungsraum stehen Händedesinfektionsmittel zu Verfügung. Um eine „Gruppenbildung“ in Eingangsbereichen, Fluren und Toiletten zu vermeiden, beginnen die Kurse möglichst zeitversetzt.

3. Räumlichkeiten

Die Gestaltung der Räumlichkeiten ist von der Sitzordnung, dem Zugang zum Raum und zum Sitzplatz, den Belüftungsmöglichkeiten und dem Zugang zu Toiletten und Waschgelegenheiten so gestaltet, dass der vorgegebenen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen zu jedem Zeitpunkt eingehalten werden kann. 

4. Hände waschen

Im Sanitärbereich ist ein Waschbecken vorhanden, die mit Seife und Papierhandtüchern ausgestattet sind. Das vorhandene kalte Wasser ist ausreichend, da die Temperatur des Wassers bei der Bekämpfung von Viren keine Rolle spielt. In den Kurs- und Trainingsräumen werden keine Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt, denn dies ist nicht nötig, um die Hygienevorschriften zu befolgen; zudem ist Desinfektionsmittel ein Gefahrstoff.

5. Lüften

Ein regelmäßiges Lüften der Kurs- und Trainingsräume, möglichst ein Stoßlüften/Querlüften bei weit geöffneten Fenster, wird generell zur Verbesserung der Luftqualität empfohlen. Dies muss unter Berücksichtigung möglicher Unfallgefahren erfolgen. Möglich ist z.B. ein Lüften zu Beginn/Ende einer Kurstunde in Anwesenheit der Kursleitung. Ein Luftaustausch muss erfolgen. Die dafür benötigte Zeit ist abhängig von den räumlichen Gegebenheiten, z.B. von der Möglichkeit zur Querlüftung.

6. Unterhaltsreinigung und desinfizierende Reinigung von Oberflächen

Eine Reinigung erfolgt unmittelbar nach der jeweiligen Kursstunde. Türgriffe und Lichtschalter werden täglich feucht gereinigt. Mindestens einmal täglich erfolgt eine desinfizierende Reinigung der WC-Anlagen. Finden zwei Kurse hintereinander in einem Raum statt, werden die Oberflächen (Matten, Boards und Kursmaterial) zu Beginn des zweiten Kurses gereinigt.

7. Nachverfolgung der Teilnehmenden

Es findet keine Nachverfolgung mehr statt.

8. Vorerkrankungen

Personen mit bestimmten Vorerkrankungen werden gebeten, Rücksprache mit ihrem Arzt/ihrer Ärztin zu nehmen; die Verantwortung dafür liegt bei jedem selbst.

9. Erkrankungen

Sollte ein Kursteilnehmer (Kind sowie Begleitperson) krank sein, bitten wir aus Rücksicht auf die Kursleitung und der anderen Kursteilnehmer um das Fernbleiben des jeweiligen Kurses. Dies ist im besonderen bei Husten und Grippeähnlichen Symptomen der Fall.

10. Mundschutz und Mindestabstand bei Kindern

Kinder unter 6 Jahre sind von der Mundschutzpflicht und der Mindestabstandsregel befreit.

11. „G“ Regelung

Es gelten aktuell keine Zugangsbeschränkungen.